Als vorbereitende Planung führt der Bebauungsplan zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Damit wird die Berücksichtigung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zur Pflicht (§ 18 BNatSchG i.V.m. §§ 1, 1a BauGB). Der erforderliche Fachbeitrag analysiert und bewertet den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft. Der Vergleich von geplanter Bebauung und derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft ermöglicht die Darlegung der vorgesehenen Veränderungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. In der Folge ist nachzuweisen, dass Beeinträchtigungen soweit wie möglich vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch bestimmte Maßnahmen ausgeglichen werden. Außerdem wurde zum Bauleitplanentwurf der entsprechende Umweltbericht gemäß § 2a BauGB gefertigt.
Projektbeschreibung:
Ausschnitt: Bestand und Konflikte
Ausschnitt: Planung und Maßnahmen
Flächengröße: ca. 23ha
Auftraggeber: Stadt Kaiserslautern, Referat Umweltschutz