Der Gewässerpflegeplan ist als zentrales Planungs- und Koordinierungsinstrument
gedacht und basiert auf den Zielen und Grundsätzen der Wassergesetze. Zweck
des Gewässerpflegeplans ist es, die in der Vergangenheit entstandenen strukturellen,
räumlichen und funktionalen Defizite des Ökosystems Fließgewässer
zu ermitteln und den Gewässerunterhaltungspflichtigen in die Lage zu versetzen,
diese nach ökologischen Gesichtspunkten wiederherzustellen.
Für diese Umsetzung gelten folgende Grundsätze:
Projektbeschreibung:
- Eigenentwicklung hat Priorität
- Eigenentwicklung braucht Raum (Gewässerrandstreifen)
- Eigenentwicklung ist durch reduzierte oder angepasste Unterhaltung zu unterstützen
- wo Eigenentwicklung nicht möglich ist, sollten kostengünstige Rückbauvorhaben durchgeführt werden.
Gesamtgröße: ca. 24 km
Auftraggeber: VG Weilerbach