Erfassung der abiotischen und biotischen Landschaftsfunktionen
unter Berücksichtigung der "besonders geschützten Arten" gemäß
§ 44 ff BNatSchG. Ermittlung und Bewertung der erheblichen und
nachhaltigen Beeinträchtigungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild,
die durch die Baumaßnahme bedingt sind.
Ausarbeitung der notwendigen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen
nach Lage, Umfang und Funktion.
Projektbeschreibung:
Flächengröße: 50 ha
Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Worms